Bauarbeiten und Anschlusslegung

Wie lange dauert der Ausbau?

Die Gesamtbauzeit wird voraussichtlich bis 2022 andauern.

Wann wird meine Straße ausgebaut?

Einen konkreten Termin stimmen unsere Baufirmen Fonbud und Wiesensee und ggf. deren Unterauftragnehmer direkt mit Ihnen ab bevor Baumaßnahmen auf Ihrem Grundstück durchgeführt werden. In welchen Orten und Straßen in den nächsten zwei Wochen Baumaßnahmen durchgeführt werden erfahren Sie im >>>Öffentlichen Bautagebuch.

Wieso erhalte ich keinen Anschluss, obwohl ich einen Vertrag abgegeben habe?

Ihr Objekt liegt dann in einem Bereich, der aktuell nicht vom Landkreis Uelzen ausgebaut werden darf, da er mit mind. 30 Mbit/s als versorgt gilt (sog. Schwarzer Fleck). Seit der Vorvermarktung kann man unter einem Verfügbarkeitscheck nachprüfen, ob man zum Ausbaugebiet des Landkreises Uelzen zählt. Ist dies nicht der Fall und Sie haben dennoch einen Auftrag eingereicht, wurde dieser als Interessensbekundung für einen eventuellen eigenwirtschaftlichen Ausbau durch die Lünecom gewertet.

Wie viele Anschlüsse erhält ein Gebäude?

In der Regel erhält jedes Gebäude nur einen Anschluss bzw. ein Leerrohr, in das entsprechend viele Glasfasern für die angegebenen Wohneinheiten eingeblasen werden, auch wenn mehrere Verträge für das Gebäude abgeschlossenen wurden. Alle Wohneinheiten können über diesen einen FTTB-Anschluss durch die einzelnen Glasfasern versorgt werden.

Wie wird der Anschluss erstellt?

Die Erstellung erfolgt in mehreren zeitlich voneinander getrennten Schritten und durch unterschiedliche Baukolonnen. Zuerst erfolgt die Leerrohrvorverlegung meist bis kurz vor das Gebäude durch eine Baukolonne. Weitere Baukolonnen erstellen zu einem späteren Zeitpunkt die Hauseinführung, blasen die Glasfaserkabel ein und montieren den Übergabepunkt im Gebäude. Dann folgt die Messung und Dokumenation. Erst wenn alle Messwerte stimmen, kann der Anschluss zum Betrieb feigegeben werden.

Wo wird die Leitung ins Gebäude geführt?

In der Regel dort, wo Ihr jetziger Telefonanschluss bereits liegt. Allerdings wird der Glasfaseranschluss in das Gebäude gelegt, auch wenn Ihr jetziger Anschluss außen am Gebäude angebracht ist. Ob der Anschluss auch in den Keller oder an anderer Stelle im Erdgeschoss gelegt werden kann, können Sie mit der Baufirma vor Beginn der Bauarbeiten auf Ihrem Grundstück abstimmen.

Kann ein vorhandenes Schutzrohr, das aus dem Gebäude führt, verwendet werden?

Nein, da leider nicht gewährleistet ist, dass dieses gas- und wasserdicht verbaut wurde. Ein Glasfaseranschluss bedingt eine gas- und wasserdichte Hauseinführung und die Verdichtung des normalen Schutzrohres wäre im Gegensatz zur Herstellung der Hauseinführung nur zu einem deutlich erhöhten Aufwand möglich. (Ausgenommen davon sind Mehrsparten-hauseinführungen, die bei Neubauten oder Sanierungen von Gebäuden eingesetzt werden)

Warum wird nicht häufiger mittels Erdrakete, sondern in offener Bauweise gearbeitet?

Die geschlossene Bauweise (z.B. Erdrakete oder Spühlbohrverfahren) wird nur durchgeführt, wenn es technisch nicht anders möglich ist oder äußere Umgebung und Bodenbeschaffenheiten dies z.B. auf Grund starker Verwurzelungen oder Fremdleitungen erfordern. Eine durch hochwertige Bepflanzung qualifiziertere Oberflächen oder eine asphaltierte und gepflasterte Trassenführung muss bei offener Bauweise mit einem höheren Aufwand wiederhergestellt werden, sodass hier ein geschlossenes Verfahren zum Tragen kommt. Liegt keine besondere Bodenbeschaffenheit vor und eine unkomplizierte Wiederherstellung ist umsetzbar, wird bevorzugt in offener Bauweise verlegt.

Was passiert, wenn durch die Bauarbeiten etwas beschädigt wurde?

Durch Bauarbeiten verursachte Schäden müssen von den Baufirmen selbst reguliert werden. Bitte melden Sie den Schaden direkt beim zuständigen Bauleiter vor Ort. Einen Ansprechpartner oder notwendige Kontaktdaten erhalten Sie über die Glasfaser-Servicehotline unter 0581 82 8000. >>> Merkblatt "Was tun im Schadensfall?"

Wer kümmert sich um die Verkabelung im Haus?

Die Verteilung der Signale ab dem Anschlusspunkt (Gf-APL) liegt in der Zuständigkeit des Eigentümers. Eventuell ist eine interne Verkabelung oder Weiterverlegung im Gebäude notwendig. Dazu können Sie die Vertriebs- und Technik-Partner der Lünecom zu Rate ziehen oder einen Dienstleister Ihrer Wahl beauftragen.

Wann ist mein Anschluss betriebsbereit?

Ist Ihr Anschluss bautechnisch fertiggestellt, erfolgt eine abschließende Messung. Wenn alle Messergebnisse überprüft und dokumentiert sind, wird Ihr Anschluss an die Lünecom übergeben. Ab dann kann es bis zu drei Monate dauern, bevor der Anschluss aktiv genutzt werden kann. Die Lünecom setzt sich zur genauen Abstimmung und Terminierung der Freischaltung automatisch mit Ihnen in Verbindung.

Kostenpflichtige Anschlüsse

Was kostet mich die Anschlusslegung?

Die Anschlusskosten betragen mindestens 2.049,99 € brutto (1.722,68 € Netto). Auf Anfrage bei unserer Glasfaser-Servicehotline unter 0581 82 8000 oder glasfaser@landkreis-uelzen.de erhalten Sie nähere Informationen.

Was kann ich tun, wenn ich die Vorvermarktung verpasst habe?

Wenn Sie im Ausbaugebiet (weißer Fleck) des Landkreises wohnen, können Sie ein unverbindliches Angebot über die Erstellung eines kostenpflichtigen Glasfaseranschlusses unter 0581 82 8000 oder glasfaser@landkreis-uelzen.de anfordern.

Wie erfahre ich, ob ich zum Ausbaugebiet (weißer Fleck) gehöre?

Informieren Sie sich einfach bei unserer Glasfaser-Servicehotline unter 0581 82 8000 oder glasfaser@landkreis-uelzen.de, ob Sie zum Ausbaugebiet zählen und zu welchen Konditionen ein Anschluss bei Ihnen möglich ist. Sie erhalten auf Wunsch ein individuelles Erschließungsangebot.

Muss ich einen Vertrag mit der Lünecom schließen?

Nein, wenn Sie die Anschlusskosten selber tragen nicht. Für die aktive Nutzung müssen Sie aber einen Glasfser-Vertrag für Internet und ggf. Telefonie mit einem Netzanbieter schließen, z..B.mit der Lüencom. Der Landkreis Uelzen bietet selbst keine Produkte oder Tarife an.

Kann ich meinen Auftrag zur Erstellung des kostenpflichtigen Anschlusses widerrufen?

Ja, innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen ab Vertragsabschluss.

Wann muss ich den kostenpflichtigen Anschluss bezahlen?

Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ohne Abzug nach Rechnungsstellung. Der Anschluss wird es nach Fertigstellung in Rechnung gestellt.

Kann ich den Anschlus in Raten abzahlen?

Nein, eine Ratenzahlung ist nicht möglich.

Lünecom, Verträge und Kündigung

Ich ziehe um, kann ich meinen Vertrag mitnehmen?

Ihren Lünecom-Vertrag können Sie an Ihre neue Anschrift übertragen, sofern diese im „weißen Fleck“ liegt. Sollte das neue Objekt allerdings keinen Hausanschluss erhalten, d.h. es lag dort kein Vorvertrag während der Vorvermarktung vor, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bei der Lünecom. Alternativ unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot über die Erstellung eines Anschlusses an Ihrer neuen Adresse. Einfach unter 0581 82 8000 oder glasfaser@landkreis-uelzen.de anfragen.

Wer kündigt wann meinen bisherigen Vertrag?

Sie werden automatisch von der Lünecom kontaktiert sobald Ihr Anschluss betriebsbereit ist. Wenn Sie Ihre Rufnummer behalten möchten, übernimmt die Lünecom mit Ihnen zusammen die Kündigung Ihres bisherigen Vertrages. Wenn gewünscht, erfolgt der Wechsel erst zum Vertragslaufzeitende Ihres bisherigen Anbieters, um eine Doppelzahlung zu vermeiden.

Weitere Fragen zur Lünecom?

Werfen Sie einen Blick in die >>>FAQ-Übersicht der Lünecom!

Allgemeine Fragen

Werden alle unterversorgten Gebiete* ausgebaut? (*Weiße Flecken)

Ja, denn alle elf Cluster haben die Vorvermarktungsquote von mind. 60% erreicht, landkreisweit liegt sie durchschnittlich über 70%, sodass über 13.000 Haushalte in den unter 30 Mbit/s versorgten Gebieten (Weiße Flecken) angeschlossen werden.

Werden alle Gebäude in den weißen Flecken angeschlossen?

Nur die Gebäude, für die ein Vorvertrag geschlossen wurde, erhalten einen kostenlosen FTTB-Anschluss. Die Netzinfrastruktur ist jedoch so aufgebaut, dass 100% der unterversorgten Gebäude angeschlossen werden könnten. Der Ausbau entlang jeder Straße (homes passed) ermöglicht nächträgliche Anschlusslegungen. Nach beendeter Vorvermarktung tragen Eigentümer die Anschlusskosten für ihr Gebäude.

Was ist, wenn ich nicht zum Ausbaugebiet, sondern zum versorgten Gebiet* gehöre? (*Schwarze Fleck)

Diese Gebiete gelten aufgrund der erreichbaren Datenübertragungsraten als derzeit gesetzlich versorgt. Hier wird der Glasfaserausbau durch den Landkreis aus rechtlichen Gründen nicht erfolgen. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem jetzigen Provider oder der Lünecom auf und fragen Sie an, welche Möglichkeiten es für Sie gibt, höhere Internetgeschwindigkeiten zu erreichen.

Können andere Anbieter das Glasfasernetz für ihre Dienste und Produkte nutzen?

Ja, dafür können sie Leitungen beim Netzpächter Lünecom mieten, die gesetzlich dazu verpflichtet ist, anderen Anbietern den Zugang zum Glasfasernetz zu gewähren. Derzeit sind keine Anfragen zur Mitnutzung bekannt.

Welche Bandbreiten sind mit dem Glasfasernetz möglich?

Theoretisch ist die Bandbreite unbegrenzt, die Angebote des Pächters beginnen bei mindestens 100 Mbit/s. Wer eine höhere Bandbreite benötigt, kann ein Upgrade bei der Lünecom beauftragen. Die Mindest-Vertragslaufzeit beginnt erneut ab dem Tag des Upgrades. Der Tarifwechsel ist kostenlos.

Sie haben noch weitere Fragen?

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf unter 0581 82 8000

oder glasfaser@landkreis-uelzen.de.