Der Landkreis Uelzen hat sich in seiner „Gesamtstrategie für die digitale Entwicklung im Landkreis Uelzen“ das Ziel gesetzt, die kommunikativen Netze auszubauen, um die Erreichbarkeit von Haushalten und Betrieben zu verbessern. Dabei geht es zum einen um die kabelgebundene Infrastruktur: der Glasfaserausbau des Landkreises Uelzen bringt mit FTTB (Fibre to the Building) den Glasfaseranschluss bis ins Gebäude. Daneben werden jedoch auch das mobile Netz und die damit verbundenen Möglichkeiten auf dem Smartphone oder Tablet, im privaten als auch beruflichen Umfeld immer wichtiger. Ein leistungsfähiges, stabiles und flächendeckend verfügbares Mobilfunknetz ist nicht nur ein wichtiger Faktor bei der Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in einer ländlichen Region. Gleichzeitig stellen die Mobilfunkversorgung und der Ausbau eines 5G-Mobilfunknetzes einen zukunftsorientierten Standortfaktor für Unternehmen dar. Der Landkreis Uelzen hat sich daher das Ziel gesetzt, den Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur voranzubringen und aktiv zu begleiten.
Der Landkreis Uelzen weist unterversorgte Gebiete auf, in denen kein Mobilfunkunternehmen eine Versorgung anbietet. Ein zukunftsfähiges Mobilfunknetz im Landkreis Uelzen macht den Ausbau der bestehenden Mobilfunkinfrastruktur notwendig. Mit der Erweiterung von Mobilfunktürmen und dem Neubau von Masten, können Versorgungslücken geschlossen und zudem der weiter ansteigende Datentransfer gewährleistet werden.
Teile der Mobilfunkstrahlung werden als Energie vom menschlichen Körper umgewandelt. Die Wärmewirkung ist die einzige nachgewiesene Wirkung von Mobilfunkstrahlung unter den in Deutschland geltenden Grenzwerten. Nutzt man ein Mobiltelefon, ist man wesentlich stärker elektromagnetischen Feldern ausgesetzt als durch eine benachbarte Mobilfunkanlage. Bisher konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Strahlung einer Mobilfunkanlage die Gesundheit beeinträchtigt. (BfS: Strahlenschutz konkret).
Laut Bundesamt für Strahlenschutz gibt es bisher keinen Nachweis, dass die elektromagnetischen Felder des Mobilfunks beim Menschen Krebs auslösen. Bisher veröffentlichte Studien erlauben aber derzeit noch keine abschließende Aussage bei Vielnutzern wegen der bislang vergleichsweise kurzen Nutzungsdauer zum Krebsrisiko von mehr als 15 Jahren. Das Bundesamt für Strahlenschutz rät daher, das Mobiltelefon mit Bedacht zu nutzen (BfS: Strahlenschutz konkret).
Hochfrequente Felder wie beim Mobilfunk haben eine einzige nachgewiesene Wirkung auf den Menschen: Der Körper nimmt einen Teil der Energie auf. Bei diesem Vorgang entsteht Wärme. Wie groß die Menge an aufgenommener Energie ist, gibt die Spezifische Absorptionsrate (SAR) an. Je geringer der SAR-Wert, desto weniger wird das Gewebe durch die Strahlung erwärmt. Die Verteilung der Energieabsorption im Körper hängt unter anderem von der Frequenz ab. Je höher sie ist, umso geringer ist die Eindringtiefe in den Organismus und die absorbierte Energie beschränkt sich stärker auf die Körperoberfläche. (BMDV: Deutschland spricht über 5G)
Viele Menschen nutzen als eine der zahlreichen Funktionen ihres Handys die Weckfunktion. Liegt das Handy im Standby-Modus auf dem Nachttisch, nimmt es jedoch nur selten und ganz kurz Kontakt zur Mobilfunkanlage auf. Die von ihm ausgehende Strahlung ist somit laut Bundesamt für Strahlenschutz vernachlässigbar. (BfS: Strahlenschutz konkret).
Mobilfunk der 5 Generation (5G) nutzt aktuelle Frequenzen unter 4GHz, die bereits gut erforscht sind. Für Frequenzen oberhalb 20 GHz, die für lokale Nutzungen vorgesehen sind, liegen noch nicht so viele Daten vor. Darum wird weiter geforscht. Anhand der aktuellen Datenlage kommt das Bundesamt für Strahlenschutz zu dem Schluss, dass bei Einhaltung der Grenzwerte keine wissenschaftlich gesicherten Belege für gesundheitsschädigende Effekte durch Mobilfunk inklusive 5G ist. (BfS: Strahlenschutz konkret).
Unterstützung des personellen Einsatzes erfolgt durch den Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.