Unternehmen, Gewerbetreibende und Selbstständige vieler Branchen sind in der Region Uelzen von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen. Um Sie bestmöglich zu unterstützen, stellen wir Ihnen hier fortlaufend nützliche Links sowie wichtige Hinweise auf Sofortmaßnahmen und finanziellen Hilfen zusammen.
+++ NEWS +++
12.01.2021 - Überbrückungshilfe III soll im Laufe des Januars starten >> Umfangreicher Überblick zu Verbesserungen 12.01.2021 - Antragsfrist Dezemberhilfe: 31.03.2021, Abschlagszahlungen werden bis zu 50.000 Euro gewährt 12.01.2021 - Antragsfrist Novemberhilfe: 31.01.2021, Abschlagszahlungen werden seit dem 25. November 2020 gezahlt 12.01.2021 - Antragsfrist Überbrückungshilfe II (Förderung für September bis Dezember 2020): 31.01.2021 07.01.2021 - Antragsstopp: Förderprogramm Niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe
Die Wirtschaftsförderung ist zu den gewohnten Bürozeiten für Sie erreichbar. Am besten erreichen Sie uns per E-Mail an wifoe@landkreis-uelzen.de oder telefonisch unter 0581-800-4992.
Wir melden uns schnellstmöglich zurück – bitten jedoch um Verständnis, falls es zu längeren Bearbeitungszeiten kommt.
+++ Melden Sie sich gerne per E-Mail an wifoe@landkreis-uelzen.de zu unserem InfoLetter - Corona an. +++
>> 14.01.2021 - InfoLetter-Corona 01/21
Die Bundes- und Landesregierung haben schnellstmöglich verschiedene Liquiditäts- und Wirtschaftshilfen auf den Weg gebracht. Finanzielle Zuschüsse, Förderprogramme, Kredite sowie hilfreiche Sofortmaßnahmen hier im Überblick.
>> Coronahilfen: Förderinstrumente auf einen Blick
>> Übersicht zu niedersächsischen Corona-Programmen
>> FAQs - Corona-Überbrückungshilfe
>> FAQs - Coronavirus (BMWi)
>> FAQs - Außerordenliche Wirtschaftshilfen - November-/Dezemberhilfe
>> Hinweise der NBank - Außerordentliche Wirtschaftshilfe
Die Hilfen richten sich an direkt und indirekt vom Lockdown im November und Dezember betroffene Unternehmen und Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die aufgrund der Bund-Länder-Beschlüsse vom 28. Oktober, 25. November und 2. Dezember 2020 schließen mussten.
Hiervon nicht umfasst sind regionale Schließungen von Branchen, die nicht in diesen Beschlüssen genannt werden, sowie Schließungen auf Grundlage späterer Beschlüsse (z.B. vom 13. Dezember 2020). Der Einzelhandel und andere Branchen fallen damit unter die Überbrückungshilfe III.
Antragsberechtigte sind:
Förderbedingungen:
Abschlagszahlungen:
>> Nähre Infos zu Abschlagszahlungen
Antragsverfahren:
Sie haben bisher noch keinen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer?
>> Steuerberater-Suchdienst >> Berufsregister für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer >> Steuerberater-Suchservice des Deutschen Steuerverbandes e.V. (DStV)
Hier finden Sie außerdem gelistete Steuerberaterinnen und Steuerberater, die sich grundsätzlich bereit erklärt haben, bislang nicht beratene Mandanten zu betreuen. >> https://www.stbk-niedersachsen.de/de/ihre_kammer/corona_beratung/
>> Zu den FAQs der außerordentliche Wirtschaftshilfe
Bewilligungsstelle ist die NBank: Tel.: 0511 / 30031-333 >> www.nbank.de
>> Zu wichtigen Hinweisen der NBank zur außerordentlichen Wirtschaftshilfe
Bei allgemeinen Fragen steht Ihnen zudem der Service-Desk des BMWi zur Verfügung.
Hotline für prüfende Dritte: Tel.: 030 / 52685087 Hotline Direktantrag Soloselbstständige: Tel.: 030 / 1200 2134
Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbständige und Freiberufler aller Branchen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie weiterhin einstellen oder stark einschränken müssen, können weitere nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten erhalten.
Antragsberechtigt sind Antragssteller, die folgenden Corona-bedingten Umsatzeinbruch verzeichnen: - Umsatzeinbruch von mind. 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten - Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum
Erhöhung der Fördersätze, künftig werden erstattet: - 90 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch - 60 % der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 % und 70 % - 40 % der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 %
Antragsfrist: 31. Januar 2021 (Fördermonate September bis Dezember 2020)
Die Antragstellung muss zwingend über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer erfolgen und läuft vollständig digitalisiert ab.
Einen umfassenden Überlick sowie häufig gestellte Fragen für Unternehmen sowie ausführliche Informationen für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer unter >> www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Mit der Überbrückungshilfe III können Unternehmen, Soloselbstständige, Angehörige der freien Berufe Zuschüsse für die betrieblichen Fixkosten für die Monate Januar bis Juni 2021 erhalten.
Es gelten verbesserte Förderkonditionen, wie z.B.:
Einen umfangreichen Überblick zur Überbrückungshilfe III finden Sie hier.
Das Verfahren ist derzeit noch in Vorbereitung, allerdings sollen im Laufe des Januar 2021 Abschlagszahlungen in einem vereinfachten Antragsverfahren beantragt werden können (max. 50.000 Euro bzw. für Soloselbständige max. 5.000 Euro).
Die Antragsstellung erfolgt auch hier über www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Ziel der Billigkeitsleistung ist es, die wirtschaftliche Existenzen von gewerblichen Unternehmen und Soloselbstständigen der Veranstaltungswirtschaft und des Schaustellergewerbes sicherzustellen, die unmittelbar oder mittelbar durch coronabedingte vollständige oder teilweise Schließungen oder Auflagen erhebliche Umsatzausfälle erleiden.
Als Aufstockung der Überbrückungshilfe II gelten folgende Bedingungen der Förderung:
>> Vollständige Programminformationen der NBank
Ziel der Neustarthilfe ist es, für Soloselbstständige (insb. Künstler und Kulturschaffende), die häufig keine Betriebskosten geltend machen können, eine Sonderunterstützung zu gewährleisten. Daher wird die bisherige Erstattung von Fixkosten um eine einmalige Betriebskostenpauschale (Neustarthilfe) in der Überbrückungshilfe III (ab Januar 2021) ergänzt.
Anstragsstellung: Geöffnet werden soll das Antragsverfahren zusammen mit dem Programmstart der Überbrückungshilfe III im Laufe des Januars 2021. Die Anträge können einige Wochen nach Programmstart im neuen Jahr gestellt werden.
Ausführliche Infos finden Sie hier.
Kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten sowie Freiberufler und Soloselbstständige können für betriebliche Investitionen und zur Deckung laufender Kosten über die Hausbanken einen Schnellkredit beantragen.
Konditionen - Darlehensbetrag: 10.000 Euro bis 300.000 Euro, maximal jedoch 50 % des Jahresumsatzes 2019 - Darlehenslaufzeit: 5, 7 und 10 Jahre - Zinsen: 3 % p.a. fest für die gesamte Laufzeit - Tilgung: 5-jährigen Laufzeit 1 Jahr tilgungsfrei, 7 oder 10 jährige Laufzeit 2 Jahre tilgungsfrei - Einmalige vollständige außerplanmäßige Tilgung ist während der Darlehenslaufzeit ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich
Die Anträge können ausschließlich über die Hausbanken bis zum 28. Juni 2021 beantragt werden.
Weitere Infos zum Niedersachsen Schnellkredit
Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind, können über ihre Hausbank einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen.
Die Hausbank wird - wie bei jeder Kreditvergabe - aktuelle Informationen zur Geschäftsentwicklung, aktuelle Zahlen sowie ggf. weitere Unterlagen einfordern. Bitte sprechen Sie dazu direkt mit Ihrer Hausbank.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der KfW-Förderbank.
KfW-Schnellkredit für den Mittelstand
Der KfW-Schnellkredit richtet sich an Selbstständige und Unternehmen unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten. Bis zum 30. Juni 2021 können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse den neuen KfW-Schnellkredit beantragen, bitte informieren Sie sich auf der Webseite der KfW-Förderbank.
Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben verschiedene steuerliche Erleichterungen verlängert. Ziel ist es, die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.
Verlängerte Frist zur Abgabe von Steuererklärungen - Die Abgabefrist für das Kalenderjahr 2019 für durch Steuerberater erstellte Steuererklärungen soll um sechs Monate verlängert werden. Die Steuererklärungen können dann bis zum 31.8.2021 abgegeben werden.
Verlängerung von Stundungsmöglichkeiten
Besprechen Sie Ihre individuelle Situation direkt mit Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt.
Für die einfache Beantragung von steuerlichen Erleichterungen (zinslose Stundung, Herabsetzung von Vorauszahlungen) können Sie den Antrag zur Steuererleichterung aufgrund des Coronavirus nutzen.
>> FAQ zu den Corona-Steuerhilfen
>> Überlick aller Maßnahmen des Bundesfinanzministeriums
Wenn Unternehmen durch Corona Arbeitsausfälle enstehen, können sie Kurzarbeitergeld (KUG) bei der örtlichen Agentur für Arbeit beantragen. Rufen Sie bei Fragen die 0800 – 4 5555 20 oder Ihren bekannten Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service an.
Alle Infos zum KUG finden Sie zusammengefasst in diesem Flyer sowie auf der Infoseiten für Unternehmen unter https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/
Wichtig: Betriebe müssen Kurzarbeit vorher bei der Arbeitsagentur anzeigen, erst danach kann der Antrag gestellt werden. Grundsätzlich gilt: Kurzarbeitergeld kann für 12 Monate bezogen werden. Unterbrechungen der Kurzarbeit von mindestens 1 Monat können die Bezugsfrist verlängern.
Die Anzeige zum Arbeitsausfall kann per Mail an Lueneburg-Uelzen.KUG@arbeitsagentur.de gesandt werden.
Eine Linksammlung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, u.a. mit Erklärvideos. sowie thematisch sortierte Klick-Dokumente mit aussagekräftigen Kurzinformationen finden Sie unter www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-nsb
Leistungsanspruch haben alle Personen, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig sichern können. Alleinstehende erhalten derzeit 432 Euro Regelsatz im Monat. Der Gesetzgeber hat ein Sozialschutzpaket beschlossen, das einen einfacheren Zungang zur Grundsicherung (Arbeitslosengel II) auch für Freiberufler, Solo-Selbständige, Kleinunternehmer oder Kurzarbeitnehmer ermöglicht, deren verringertes Einkommen nicht den Lebensunterhalt sichert.
Alle weiteren Infos zur Grundsicherung, aktuelle Entwicklungen sowie erforderliche Anträge unter www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung.
Ab sofort ist eine Sonderhotline unter 0800 - 4 5555 23 für Selbstständige, Freiberufler und andere Betroffene geschaltet.
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Selbstständige, Freiberufler und erwerbstätig Sorgeberechtigte (Eltern, Pflegeeltern) haben unter bestimmten Voraussetzungen nach dem § 56 Infektionsschutzgesetz Anspruch auf die Entschädigung von Verdienstausfällen.
Dabei wird zwischen folgenden Verdienstausfällen unterschieden:
1. Wurde durch das örtliche Gesundheitsamt ein Tätigkeitsverbot oder eine Quarantäne ausgesprochen, wodurch einem ein Verdienstausfall entsteht, kann eine Entschädigung beantragt werden.
2. Ab sofort können auch Eltern von zu betreuenden Kindern, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder wegen einer bestehenden Behinderung auf Hilfe angewiesen sind, bei fehlender zumutbarer Betreuungsmöglichkeit und wenn sie durch die Schul- und Kitaschließungen einen Verdienstausfall erlitten haben, eine Entschädigung beantragen.
Die Antragsstellung muss beim Zweckverband Gesundheitsamt Uelzen - Lüchow-Dannenberg erfolgen.
Weitere Details, die Antragsunterlagen sowie ein erläuterndes Merkblatt finden Sie auf der Website des Landkreises Uelzen.
Aktuelle Entwicklungen, neue Informationen, wichtige Hinweise zu finanzielle Hilfen, Hotlines und FAQs zu verschiedenen Themenbereichen finden Sie unter den folgenden Links.
Darunter ebenfalls einige Inititativen aus den Städten und Gemeinden des Landkreises Uelzen zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft. Viele Händler, Geschäfte und Restraurants sind mit ihren Angeboten weiterhin für die Region da - kaufen Sie daher REGIONAL!
Hier finden Sie eine Übersicht über unternehmensrelevante Meldungen und aktuelle Entwicklungen.
Mo-Do: 8.00 - 16.00 Uhr Fr: 8.00 - 12.00 Uhr