Die Billigkeitsrichtlinie zur Unterstützung der Reisebusunternehmen wird fortgesetzt. Das Programm richtet sich an private Unternehmen, die am 16. März 2020 Inhaber einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen waren und seit Juli 2020 weiterhin von erheblichen Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebs betroffen waren.
>> Soforthilfe und aktuelle Richtlinie für Reisebusbranche
(Stand: 13.01.2021)