30.09.2020 - Die Portierung bzw. die Rufnummernmitnahme stellt die Möglichkeit dar, im Bereich der Telefonie bei einem Anbieterwechsel die bisherige Rufnummer zu behalten. Die Rufnummernübertragbarkeit ist in Deutschland in § 46 Telekommunikationsgesetz (TKG) festgeschrieben. Der sogenannte Vorgang der Rufnummern-Portierung wird über den Anbieterwechselauftrag gesteuert, der allen Telekommunikationsanbietern vorgegeben ist.
Hierfür gibt es ein spezielles Formular, das Sie von der Lünecom bekommen werden, sobald an Ihrer Adresse der Anschluss verfügbar ist, d.h. technisch geprüft, abgenommen und vom Landkreis Uelzen an die Lünecom zur weiteren Bearbeitung übergeben wurde. Die Lünecom stimmt auf der Grundlage des Anbieterwechselauftrags die Portierung mit dem bisherigen Anbieter ab. Gleichzeitig wird im Rahmen dieser Portierung Ihr bisheriger Vertrag zum Vertragslaufzeitende gekündigt, wenn Sie dies dort entsprechend beauftragen.
Kündigen Sie Ihre Rufnummer bitte nicht selbständig, wenn Sie die Nummer behalten möchten! Bedenken Sie, dass diese Kündigung nur Ihren Telefonanschuss betrifft. Sollten Sie weitere Verträge für Hardware oder weitere Tarife bei Ihrem bisherigen Anbieter laufen haben, müssen Sie diese ggf. selber kündigen!
Beim Ausfüllen dieses Portierungsauftrages gibt es einige Dinge zu berücksichtigen. Dafür fügt die Lünecom dem Antrag eine Ausfüllhilfe bei. Nicht korrekt ausgefüllte Anträge führen zu Rückfragen und Zeitverzögerungen, daher beachten Sie bitte folgende Hinweise, um häufige Fehler zu vermeiden: