Einzelbetriebliche Investitionsförderung - Fristende 17. September 2021

Die Einzelbetriebliche Investitionsförderung aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bietet Finanzierungshilfen zum Ausgleich von Standortnachteilen gewerblicher Betriebe (einschließlich Fremdenverkehr). In strukturschwachen Regionen stärkt diese Förderung die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft. Zudem soll sie dauerhafte Arbeitsplätze schaffen und sichern.

Hier finden Sie aktuell wichtige Hinweise zur einzelbetrieblichen Investitionsförderung der NBank.

Um Anträge im Rahmen der aktuellen Fördergebietskulisse fristgerecht bearbeiten zu können, müssen sie bis Freitag, den 17. September 2021, vollständig bei der NBank vorliegen.

Hier finden Sie die zusammengefassten Informationen zum Förderprogramm.

 

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