Mit dem neuen Förderprogramm „Neustart Niedersachsen“ bringt das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung umfangreiche finanzielle Unterstützung zu Gunsten niedersächsischer Unternehmen auf den Weg. Nach Angaben der Wirtschaftsförderung des Landkreises Uelzen ist das Innovations- und Investitionspaket Teil des Konjunkturprogramms, das der Landtag im Rahmen des zweiten Nachtragshaushalts im Juli dieses Jahres beschlossen hat. Es soll denjenigen zu Gute kommen, die zwischen April und Juni 2020 einen Umsatzrückgang verzeichnet haben.
Ziel ist es, die niedersächsische Wirtschaft damit weiter anzukurbeln und in Unternehmen Investitions- sowie Innovationsprozesse anzustoßen. Die Hürden für die Beantragung sind bewusst niedrig gehalten und sollen möglichst unbürokratisch und auf digitalem Weg abgewickelt werden.
Die niedrigschwellige Förderung von Investitionen kann von allen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks oder der Automobilbranche unabhängig von der Unternehmensgröße beantragt werden. Entsprechende Betriebe müssen in diesem Zusammenhang Investitionen zur Sicherung von Beschäftigten planen, Investitionen in Arbeits- und Prozessoptimierungen tätigen und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Förderfähig sind Investitionen in Güter mit einer gewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens fünf Jahren.
Der einmalige nicht rückzahlbare Zuschuss richtet sich an der Investitionshöhe aus: Bei Investitionen bis zu 200.000 Euro werden einmalig 50 Prozent bezuschusst, bei Investitionen bis 625.000 Euro beträgt der Zuschuss 40 Prozent. Unternehmen können somit Zuschüsse von bis zu 250.000 Euro (Automobilwirtschaft bis zu 800.000 Euro) erhalten.
Voraussetzung ist, dass das Unternehmen vor dem 1. März 2020 gegründet wurde und einen Umsatzrückgang durch die COVID-19-Pandemie in den Monaten April bis Juni 2020 im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitraum erlitten hat.
„Auch bei uns im Landkreis Uelzen haben viele Unternehmen mit den wirtschaftlichen Einbrüchen durch die Corona-Pandemie weiterhin zu kämpfen“, weiß Landrat Dr. Heiko Blume. Mit der neuen Landesförderung schaffe das Land Niedersachsen jetzt unbürokratische Voraussetzungen für Unternehmen wieder gestärkt durchzustarten. „Unternehmen, die ihre Investitionsvorhaben aufgrund von Corona erstmal hintenangestellt haben, sollten ihre Pläne jetzt unbedingt wieder aufgreifen und sich diesen finanziellen Zuschuss sichern“, ermutigt Blume.
Anträge können ab 23. September bis 30. November 2020 über das Kundenportal der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) gestellt werden. Zu beachten ist, dass mit der Durchführung der Maßnahme erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden darf. Der Bewilligungszeitraum endet spätestens zum 30. Juni 2022.
Darüber hinaus bietet sich für Unternehmen, die Innovationsprozesse anschieben wollen, das zweite Förderprogramm „Neustart Niedersachsen Innovation“ an. Ziel dieser Förderung ist es, das wirtschaftliche Risiko zu reduzieren, um verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.
Umfangreiche Informationen zu beiden Fördermöglichkeiten auf www.nbank.de.